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 Der Exorzismus der Anneliese Michel

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BeitragThema: Der Exorzismus der Anneliese Michel   Der Exorzismus der Anneliese Michel EmptyDo Apr 15, 2010 9:17 am

Anneliese Michel (* 21. September 1952 in Leiblfing; † 1. Juli 1976 in Klingenberg am Main) war eine deutsche Katholikin, die an den Folgen extremer Unterernährung starb. Große Aufmerksamkeit erregte der Todesfall, weil in den Monaten vor ihrem Tod zwei katholische Priester mehrfach den Großen Exorzismus an ihr vollzogen.


Fakten:

Beim Besuch verschiedener Ärzte wurde eine Temporallappenepilepsie diagnostiziert und mit dem Antikonvulsivum Carbamazepin behandelt. Eine eingehende psychiatrische Untersuchung mit psychopathologischem Befund fand anscheinend nie statt. So ist unklar, ob sie zusätzlich noch an einer psychischen Krankheit litt (z. B. einer neuronalen Störung wie Trance- und Besessenheitszustand ICD 10 F 44.3). Sie starb 1976 an den Folgen von Unterernährung und Entkräftung. Bei der Obduktion wurde eine Lungenentzündung festgestellt. Eine pathologische Veränderung im Schläfenlappenbereich ließ sich nicht feststellen, allerdings ist dies kein Beweis dafür, dass sie keine Epilepsie hatte. In den letzten Monaten ihres Lebens war mit Genehmigung des Würzburger Bischofs Josef Stangl von Pater Arnold Renz († 1986) und Pfarrer Ernst Alt der Große Exorzismus nach dem Rituale Romanum durchgeführt worden. Schon mehrere Jahre lang hatte sie auffallend wenig gegessen und in den letzten Monaten schließlich jegliche Nahrungsaufnahme verweigert. Bei ihrem Tod wog sie nur noch 31 kg. Pfarrer Alt nahm daraufhin selbst mit der Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg Kontakt auf.

Anneliese Michel brachte sich nach den Aussagen der Anwesenden schwere Verwundungen bei, darunter Blutergüsse im Bereich beider Augen. In den letzten Wochen ihres Lebens wurde sie zeitweise ans Bett gefesselt, um schlimmere Verletzungen zu verhindern. Darüber hinaus ist noch von abgebrochenen Zähnen und Wundmalen die Rede, die an Körperstellen aufgetreten waren, wie sie häufig mit Jesus Christus in Verbindung gebracht werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach beruhen sämtliche Verletzungen auf Selbstgeißelungen oder unkontrollierten Handlungen während spontaner Anfälle. Sie sind auf mehreren Fotos dokumentiert.

Befreundete Kommilitoninnen berichten, dass Anneliese schon im Studentinnenwohnheim einer Rosenkranzgebetsgruppe angehörte. Als sich ihr Zustand verschlimmerte, hätten diese das Herbeirufen eines Notarztes verhindert und stattdessen einen Exorzisten geholt, der sich als Annelieses Hausarzt ausgegeben habe; somit habe Anneliese schon in einem verhältnismäßig frühen Stadium ärztliche Hilfe gefehlt.

Aus Tonbandaufzeichnungen geht hervor, dass Anneliese Michel mit stark veränderter Stimme sprach und immer wieder spontane Schreie ausstieß. Sie benutzte grob unflätige Ausdrücke, welche die Exorzisten Dämonen zuschrieben. Auch menschliche Dämonen, die sich als Hitler oder Nero ausgegeben hätten, wollen die Priester bei dem Mädchen ausgemacht haben.

Im Gerichtsverfahren, das als der Aschaffenburger Exorzismus-Prozess weltweit bekannt wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft am 19. April 1978 die Bestrafung der Angeklagten wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassung“. Die Priester sollten eine Geldstrafe erhalten, für die Eltern wurde kein Strafmaß gefordert, da sie am Verlust der Tochter schon schwer genug zu tragen hätten. Richter Elmar Bohlender folgte diesem Antrag nicht, sondern verurteilte sowohl die Eltern als auch Pater Renz und Pfarrer Alt am 21. April 1978 zu je sechsmonatigen Haftstrafen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht warf ihnen vor, sie hätten für medizinische Hilfe sorgen und einen Arzt hinzuziehen müssen.

Am 25. Februar 1978 fand eine Exhumierung der Toten statt. Als Grund gaben die Eltern an, Anneliese hätte in großer Eile in einem billigen Sarg bestattet werden müssen, jetzt wolle man sie in einen mit Zink ausgeschlagenen Eichensarg umbetten. Im Hintergrund stand aber vermutlich auch die Behauptung einer Nonne aus dem Allgäu, Anneliese sei ihr erschienen. Sie hätte angekündigt, ihr Körper sei bisher unverwest. So würde die übernatürliche Natur des Geschehenen belegt. Das offizielle Ergebnis der Exhumierung lautete aber auf eine dem Zeitrahmen entsprechende Verwesung. Von den Angeklagten hat sie niemand gesehen. Pater Renz sagte, er sei am Betreten der Leichenhalle gehindert worden.



Deutungen

Eine eindeutige Beurteilung scheint bis heute nicht möglich zu sein. Zu sehr sind viele Äußerungen von weltanschaulichen Voraussetzungen geprägt, die eine objektive Deutung unmöglich machen. Auch die Fakten sind nicht unumstritten. Zum Teil widersprechen die Schilderungen einander explizit, zum Teil werden gänzlich andere Begebenheiten erzählt. Selbst bei der Frage, ob Anneliese kirchlich eher dem Traditionellen oder dem Modernen zugewandt war, gehen die Meinungen auseinander. Letztlich gibt es im Wesentlichen zwei Erklärungsmuster: einerseits eine rein psychologische Deutung, andererseits die spirituelle Auffassung realer dämonischer Besessenheit.



Psychologische Deutungen:

Die behandelnden Ärzte

Die – je nach Zählung – fünf bis sechs großen Anfälle zwischen 1968 und 1972 wiesen für alle zunächst beteiligten Ärzte Anzeichen von Epilepsie auf. Anneliese wurde bis kurz vor ihrem Tod mit Medikamenten behandelt, die eine Krampfentladung des Nervensystems verhindern sollten. Bei zwei der vielen Elektroenzephalografien (EEG) wurden auch Hinweise auf eine „herdförmige Hirnschädigung im linken Schläfenbereich“ (zit. n. Goodman, 79) gefunden, die aber bei der Obduktion nicht nachgewiesen werden konnte. Allerdings lassen sich Veränderungen im EEG nur im akuten Anfall nachweisen. Die behandelnden Ärzte suchten vorwiegend eine Ursache im somatischen Bereich. Lediglich dem erstbehandelnden Facharzt in Aschaffenburg vertraute Anneliese an, sie sähe teuflische Fratzen. Der Arzt gab in einem Verhör 1977 an, ihm sei aufgefallen, „dass hinter dem Gesagten nicht der entsprechende Erlebnisgehalt stand“ (zit. n. ebd., 61).



Die Gerichtsgutachter:

Der erste vom Gericht bestellte Gutachter kam zu dem Ergebnis, Anneliese hätte an einem epileptischen Anfallsleiden gelitten. Durch die medikamentöse Behandlung habe sich die Krankheit eine andere Ausdrucksform gesucht und sei zu einer paranoiden Psychose geworden. Dies werde auch durch die Tonbänder der Exorzismussitzungen bestätigt. Es sei eine Erfahrungstatsache, dass Epilepsiepatienten häufig übertriebene oder krankhafte religiöse Einstellungen sowie depressive und paranoide Phasen aufweisen können. Die ab April 1976 auftretende Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei auf Autosuggestion infolge von endgültigem Kontrollverlust zurückzuführen. Ihr Tod sei schließlich durch Verhungern eingetreten.

Auf Antrag der Verteidigung wurde vom Gericht noch ein zweites Gutachten bestellt, das im Wesentlichen zu denselben Ergebnissen kam. Es widerspricht aber ausdrücklich der Diagnose eines Hirnschadens. Darüber hinaus vermuten die beiden Autoren des zweiten Gutachtens auch eine schizophrene Komponente der Krankheit.

Alle drei Gutachter sind des Weiteren der Meinung, bei den beteiligten Priestern gewisse psychische Defekte im Zusammenhang mit Besessenheit und Exorzismus zu erkennen. Diese seien aber nicht krankhaft, weshalb sie nicht strafmildernd auszulegen seien.


Uwe Wolff

Der evangelische Theologe Wolff, der sich auf Engelforschung und Dämonologie spezialisiert hat, schließt sich den Gutachtern weitgehend an. Sein Interesse gilt aber weniger der wissenschaftlich-psychologischen Erklärung als der Frage: Warum ist Anneliese Michel krank geworden? Als Antwort bietet er die streng katholische Erziehung Annelieses an, die väterlich-autoritär gewesen sei, vor allem aber auch moralisch überfordernd und angstbesetzt. Im Gegensatz zur Mehrheit ihrer Generation habe sie sich nicht einfach von ihrer Erziehung durch Übertretung und Provokation befreien können. Nur eine Rolle habe in der Welt ihres Heimatortes überhaupt die Möglichkeit zur Befreiung geboten: die der Besessenen. Als Besessene konnte sie alles Katholische, ihre Eltern und die sie umgebende Kultur beschimpfen, ohne dafür mit Bestrafung rechnen zu müssen. Die extrem traditionellen Aussagen während der Exorzismen (z. B. gegen die Handkommunion) erklärt Wolff als suggestiv hervorgerufen durch Pfarrer Alt und dem angeblich der Bewegung Marcel Lefebvres nahe stehenden Pater Renz.

Gleichzeitig verfolgt Wolff noch eine zweite Erklärung, die der ersten in gewisser Weise gegenläufig ist. Demnach wäre es gerade ihre tiefe Verwurzelung in der katholischen Frömmigkeit gewesen, die Annelieses Misstrauen gegen die Hilfe der Ärzte hervorgerufen hat. Denn keiner der Ärzte war in der Lage, ihr eine Sinndeutung ihres Leidens zu geben. Ganz anders die Religion: Hier konnte sie ihr Leid als stellvertretendes Sühneleiden verstehen, durch das anderen Menschen das Fegefeuer verkürzt oder gar die Hölle erspart würde. Andererseits verbot ihr die katholische Kirche den immer wieder bedachten Selbstmord – dieser hätte als Todsünde die Sühnedeutung gerade zerstört. Folglich blieb als letzte Möglichkeit nur der Tod aufgrund des schon bestehenden Leidens. Daher habe sie sich ab Ostern 1976 allmählich zu Tode gehungert.



Besessenheitsdeutungen:

Die Betroffenen

Während Anneliese noch lebte, war ein Teil der ihr nahe stehenden Personen von einer dämonischen Besessenheit überzeugt.

Zu diesem Kreis gehören insbesondere ihre Mutter, Pfarrer Alt und Thea Hein, die sich als Annelieses „Entdeckerin“ versteht. Auch Pater Renz und Annelieses Vater waren nach allem, was bekannt geworden ist, bis zu ihrem Tod von der Besessenheit überzeugt. Von besonderer Bedeutung in diesem Fall war das Urteil von Pater Adolf Rodewyk SJ, dem Verfasser zweier Standardwerke im theologischen Fach Dämonologie, der durch sein Gutachten wesentlich zur Durchführung des Exorzismus beigetragen hatte und auch vor Gericht diese These vertrat. Am Ende der ersten Verhandlungswoche des Prozesses sagte der als Zeuge geladene Pater Rodewyk, es sei unmöglich, dass jemand am Exorzismus sterbe. Er selbst sei ohne jede Einschränkung von der Besessenheit Anneliese Michels überzeugt. Pater Rodewyk verfügte über große Erfahrung in diesem Bereich, da er selbst häufig den Großen Exorzismus gebetet hatte und auf dem Gebiet der Dämonologie theologischer Berater der Deutschen Bischofskonferenz war. Von Annelieses Schwester Roswitha ist bekannt, dass sie sich später einer weltlich-psychologischen Deutung anschloss. (vgl. Wolff, 266 f.).


Felicitas D. Goodman

Die Deutsch-Amerikanerin Felicitas Goodman, Professorin für Anthropologie an der Denison-Universität in Ohio, versucht die Geschehnisse auf der Grundlage ihrer selbst entwickelten kulturanthropologischen Forschungen zu erklären. Demnach gebe es in allen Religionen das sogenannte Phänomen eines religiösen Ausnahmezustandes, der sowohl positiv als auch negativ auftreten könne. Dieser Ausnahmezustand sei im Menschen prinzipiell angelegt, wobei verschiedene Menschen unterschiedlich begabt für das Erreichen dieses Zustands seien. Wird der Ausnahmezustand positiv erfahren, so wirke er sich im Lustzentrum des Gehirns aus, andernfalls erreiche er das Strafzentrum. Besonderes Zeichen des religiösen Ausnahmezustandes sei ein Sprechen in einer bestimmten, immer wiederkehrenden Vokalisation, d. h. in bestimmten Rhythmen und Melodien. Diese Vokalisation sei bei Mitschnitten der Exorzismen nachweisbar. Nach Goodman gebe es in allen Religionen auch Heilmittel für den Fall, dass der Ausnahmezustand negativ erfahren wird. Die katholische Kirche habe dafür den seit Jahrhunderten verfeinerten großen Exorzismus. Der beim Exorzismus verursachte heftige psychische Schock diene dazu, das Gehirn des Betroffenen anzuleiten, den Ausnahmezustand vom Straf- ins Lustzentrum umzulenken. Genau dies sei auch bei Anneliese geschehen: Am 31. Oktober 1975 seien alle Dämonen ausgefahren, nachdem Anneliese schon zuvor immer wieder Visionen und Auditionen der Muttergottes, verschiedener anderer Heiliger und Engel sowie angeblich Christi selbst hatte. Fatal habe sich aber die Medikation ausgewirkt. Von Anfang an hätten die neurochemisch wirkenden Mittel das Gehirn beruhigt und damit die gewünschte Hirnreaktion auf den Exorzismus behindert und letztlich dazu geführt, dass die Dämonen nur wenige Augenblicke nach der Austreibung zurückgekommen seien. Von diesem Augenblick an hätten die Medikamente bestimmend gewirkt. Die zuvor namentlich bekannten Dämonen seien immer weniger zu Wort gekommen und nach dem 29. Februar 1976 ganz verstummt. Auch die positiven Stimmen hätten nach Karfreitag 1976 nichts mehr von sich hören lassen. Nachdem ihr das Schlucken unmöglich geworden war, konnte Anneliese schließlich auch das Medikament Tegretal (Carbamazepin) nicht mehr einnehmen. Nun stellten sich nach Frau Goodmans These die Entzugserscheinungen des Medikaments ein, die sich in auffälliger Weise mit den Symptomen Annelieses deckten. Schließlich sei Anneliese an der durch Tegretal verursachten Schädigung der roten Blutkörperchen gestorben.



Weitere Stimmen:

Joseph Kardinal Höffner

Joseph Kardinal Höffner, damals Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und damit höchster Vertreter der Katholischen Kirche Deutschlands, bestätigte am 28. April 1978 in der Presseerklärung zum Fall Klingenberg die grundsätzliche Möglichkeit einer dämonischen Besessenheit. Hierzu berief er sich auf die ununterbrochene Glaubenslehre der Kirche über die von Gott geschaffenen unsichtbaren Wesen, die Engel genannt werden. Einige hätten sich in freier Entscheidung gegen Gott als den Urheber alles Guten gewandt und seien dadurch aus sich böse geworden. Solcherlei böse Geister, auch Dämonen genannt, versuchten in vielen Formen, einen unheilvollen Einfluss auf die Welt und die Menschen auszuüben, wobei eine mögliche Ausprägung die Besessenheit sei.
Harald Grochtmann

Der Richter am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, Harald Grochtmann, kritisierte, dass die Amtskollegen im Fall Klingenberg in unzulässiger Weise Glaubensfragen beurteilt hätten, und stellte die konkreten Konsequenzen für das Gerichtsverfahren dar. Gerade der Aspekt, dass ein staatliches Gericht die Glaubenslehre der katholischen, orthodoxen und evangelischen Kirche massiv in Zweifel zog, verlieh diesem Gerichtsfall weitere, bis heute andauernde Brisanz. Grochtmann zitierte dazu insbesondere einen Satz auf Seite 55 des Urteils, wonach das Vertrauen der Betroffenen auf eine von außen kommende Wende Ausdruck eines jeglichem Realitätssinn zuwiderlaufenden Wunderglaubens gewesen sei.

Weiterhin empfand es Richter Grochtmann als unfassbar, dass das Urteil eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit aller vier Angeklagten gemäß § 21 StGB darin sehen wollte, dass sie unumstößlich an die personale Existenz des Teufels glaubten (Seite 44 des Urteils). Die personale Existenz des Teufels sei nicht nur eindeutige Lehre der katholischen, sondern auch grundsätzlich der orthodoxen und protestantischen Kirchen, wenn es dort auch kein Lehramt mit den gleichen Funktionen wie in Rom gebe. Man könne schlecht allen Christen, die der Glaubenslehre ihrer jeweiligen Kirche ganz folgten, unterstellen, dass sie deswegen möglicherweise vermindert schuldfähig seien.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anneliese_Michel
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